Landesstiftung Opferschutz bekommt 400.000 Euro

Veröffentlicht am 29.11.2012 in Landespolitik
 

Auf Antrag der grün-roten Regierungsfraktionen hat der Finanzausschuss Mittel in Höhe von 400.000 Euro zur Anschlussfinanzierung für die Landesstiftung Opferschutz beschlossen.

„Die Landesstiftung Opferschutz leistet einen unverzichtbaren Beitrag für Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD Andreas Stoch.

Da die Finanzierung der Landesstiftung Opferschutz durch die Baden-Württemberg-Stiftung Ende 2013 endgültig auslaufe, sei eine alternative Finanzierung ab 2014 notwendig geworden. Das Opferentschädigungsgesetz decke nur einen Teil der Schäden ab, die Opfern von Straftaten entstehen könnten. Darüber hinaus gehende zivilrechtliche Schadensersatzansprüche könnten Verletzte von Straftaten oft nicht realisieren, weil der Täter sich als zahlungsunfähig erweise. „Hier schließt die Landesstiftung Opferschutz eine Lücke für die Opfer, die einen zivilrechtlichen Titel erwirkt haben, diesen aber nicht realisieren können“, ergänzte Stoch.

Daneben fördere die Stiftung auch gemeinnützige nichtstaatliche Einrichtungen, die Opferzeugen beraten, betreuen oder begleiten, und erfülle damit für die Justiz eine wichtige Funktion. „Grün-Rot stärkt damit den finanziellen Opferschutz und leistet einen wichtigen Beitrag, damit Opfer besser mit den Folgen von Straftaten umgehen können“, so Stoch.

 

Homepage Andreas Stoch

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