Andreas Stoch hakt nach - Bürokratische Hürden bei Konteneinrichtung für Asylbewerber

Veröffentlicht am 23.07.2013 in Pressemitteilungen
 

Auf der Grundlage des vom Integrationsministerium in Stuttgart erarbeiteten Eckpunktepapiers für ein neues Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg hat der Kreistag des Landkreises Heidenheim Ende April beschlossen, die Asylbewerberinnen und –bewerbern gewährten Sachleistungen ab dem 1. August 2013 auf Geldleistungen umzustellen. Der SPD-Landtagsabgeordnete und Kreisrat Andreas Stoch unterstützt diese Maßnahme zur Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylbewerbern ausdrücklich.

Allerdings stellte sich zwischenzeitlich heraus, dass die praktische Umsetzung dieses Beschlusses an den bürokratischen Hürden scheitert. Nach der derzeitigen Rechtslage können Konten für Asylbewerber nur dann eingerichtet werden, wenn diese sich ausweisen können. Eine bloße Duldung, die viele Asylbewerber ausschließlich besitzen, kann als Ausweisersatz nicht anerkannt werden. Im Landkreis betrifft das von 241 Asylbewerbern insgesamt 100 Personen. Diesen geduldeten Asylbewerbern Geldleistungen zukommen zu lassen ist für die Landkreisverwaltung mit ungeheuer hohem Aufwand verbunden.

Andreas Stoch wandte sich mit einem Schreiben ans Ministerium für Integration, machte auf die missliche Situation aufmerksam und bat um Unterstützung für das Anliegen von Landrat Thomas Reinhardt, hier eine unkomplizierte und für den Landkreis praktikable Lösung zu finden. Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) dankte für den wertvollen Hinweis auf die Hindernisse, die bei der Umwandlung von Sach- in Geldleistungen in der Praxis bestehen. Gemeinsam mit dem für diese Thematik zuständigen Innenministerium ist die grün-rote Landesregierung bestrebt, baldmöglichst hier eine Lösung zu finden und die Arbeit der Landratsämter zu erleichtern.

 

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