Alleinerziehende – LeistungsträgerInnen unserer Gesellschaft

Veröffentlicht am 13.05.2010 in Politik
 

Die AsF Ostalb begrüßt den Beschluss des SPD-Bundesvorstands vom 19.04.2010, Alleinerziehende in Zukunft besser zu unterstützen.

Der Vorstand erklärte: Familie ist dort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Keine andere Familienform hat in den letzten Jahrzehnten in unserer Gesellschaft so an Bedeutung gewonnen wie die Ein-Elternteil-Familie. Der Anteil der Alleinerziehenden unter den Familien hat sich in den letzten 30 Jahren verdoppelt. Die 1,6 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland machen fast ein Fünftel aller Familien aus, in Ostdeutschland beträgt ihr Anteil sogar mehr als ein Viertel. 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre leben in Alleinerziehenden-Haushalten – in der überwiegenden Mehrheit bei ihren Müttern: 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen.

Alleinerziehende sind in besonderer Weise auf die Unterstützung von Staat und Gesellschaft angewiesen. Alle Probleme – ob es um die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt oder um die mangelhafte Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht – spitzen sich bei Alleinerziehenden besonders zu.

Trotzdem wäre es verfehlt, Alleinerziehende und ihre Kinder als soziale Problemgruppe wahrzunehmen. Alleinerziehende leisten täglich mehr als andere, um ihren Alltag zu organisieren. Sie sind Leistungsträgerinnen und Leistungsträger unserer Gesellschaft. Ihnen optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe.

Die SPD hat in den letzten Jahren bereits viele Verbesserungen auch für Alleinerziehende durchsetzen können. Trotzdem besteht weiterhin Handlungsbedarf. Alleinerziehende müssen noch stärker in den Fokus guter und moderner Gesellschafts- und Familienpolitik rücken. Daher wollen wir alleinerziehenden Eltern mit gezielten Maßnahmen helfen.

Was sich Alleinerziehende wünschen
Die Lebenslagen von Alleinerziehenden sind vielfältig. Es gibt nicht die Alleinerziehende oder den Alleinerziehenden. Die Gruppe der Alleinerziehenden ist alles andere als homogen.

So vielfältig die Lebenslagen von Alleinerziehenden und ihrer Kinder sind, so vielfältig sind ihre Bedürfnisse und Wünsche. Politik für Alleinerziehende kann dem nur durch einen umfassenden Ansatz gerecht werden, der verschiedene Handlungsfelder miteinander verknüpft – Kinderbetreuung, Arbeitsvermittlung, gute Arbeit, Bildung und Qualifizierung, gezielte finanzielle Unterstützung. Politik für Alleinerziehende ist Querschnittspolitik, die an verschiedenen Punkten ansetzen muss. Gerade Alleinerziehende brauchen einen passenden Mix aus zeitlicher Flexibilität, finanzieller Unterstützung und bedarfsgerechter Infrastruktur.

Wer die Situation von Alleinerziehenden verbessern möchte, muss ihre Wünsche und Bedürfnisse ernst nehmen:

• Alleinerziehende wünschen sich eine Gesellschaft, die ihre besonderen Leistungen anerkennt und würdigt und ihnen ein Leben ohne Stigmatisierung und Benachteiligung ermöglicht.
• Sie wünschen sich gute Arbeit zu existenzsichernden Löhnen und ohne Benachteiligung.
• Sie wünschen sich gute Bildungs- und Betreuungsangebote, die ihren Kindern gleiche und gute Lebensperspektiven sichert und ihnen die zeitliche Flexibilität vor allem für eigene Erwerbstätigkeit gibt.
• Sie wünschen sich Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die ihrer besonderen Situation gerecht werden.
• Sie wünschen sich gute Angebote und soziale Netzwerke vor Ort, die ihnen Hilfen und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags, bei der Erziehung ihrer Kinder und bei ihrer eigenen Qualifizierung und ihrem beruflichen (Wieder-)Einstieg geben.
• Sie wünschen sich einen leichteren Wiedereinstieg in den Beruf nach längeren Erziehungspausen – durch arbeitsrechtliche Ansprüche, eine spezialisierte Arbeitsvermittlung und Hilfen zur Schließung von eventuellen Qualifizierungslücken.
• Sie wünschen sich Zeit für Kinder, Zeit für den Job – und ab und zu auch Zeit für sich selbst.
• Sie wünschen sich Arbeitgeber, die ihre Lebenssituation nicht als Nachteil sehen, sondern ihre besondere Alltagsleistung als Gewinn für das Unternehmen betrachten und Familienfreundlichkeit (von der flexiblen Arbeitszeitgestaltung bis zur Kinderbetreuung) als unternehmerischen Vorteil und echte Win-Win-Situation im zunehmenden Fachkräftewettbewerb sehen.
• Sie wünschen sich eine materielle Grundsicherung, die ihnen ein Leben frei von existenziellen Sorgen ermöglicht.
• Sie wünschen sich einen Staat, der sie gegenüber Ehe-Familien nicht benachteiligt und dem alle Kinder gleich viel wert sind, unabhängig vom Einkommen oder vom Familienstand der Eltern.
Der Weg zur vollständigen Erfüllung dieser berechtigten Wünsche ist weit. Er erfordert ein Umdenken in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie alle sollten sich die Wünsche von Alleinerziehenden zum gesellschaftspolitischen Ziel setzen.

Um diesen Weg weiter zu beschreiten und der Erfüllung der Bedürfnisse und Wünsche von Alleinerziehenden näher zu kommen, schlagen wir nachfolgende konkrete Schritte vor, die bereits kurzfristig realisierbar wären.

Vorschläge für konkrete Schritte zur besseren Unterstützung von Alleinerziehenden

Handlungsfeld „Betreuung und Infrastruktur“
1.Rechtsanspruch auf ganztägige Kinderbetreuung für Alleinerziehende ab 2013
Ein bedarfsdeckendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen und Ganztagsschulen ist die entscheidende Voraussetzung für die Sicherung des Lebensunterhalts durch eigene Erwerbstätigkeit. Die SPD fordert schon seit längerem, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung auf ganztägige Betreuung zu erweitern, die vorschulischen Betreuungseinrichtungen schrittweise beitragsfrei zu stellen und die Ganztagsschulangebote flächendeckend und bedarfsgerecht auszubauen.

Für Alleinerziehende wollen wir in einem ersten Schritt bereits kurzfristig konkrete Verbesserungen erreichen.

Deshalb fordern wir:
• einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für ein- bis sechsjährige Kinder sowie auf Nachmittagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter für Alleinerziehende spätestens ab 2013. Zur Finanzierung fordern wir die Bundesregierung auf, das geplante „Betreuungsgeld“ nicht einzuführen und die dafür vorgesehenen Mittel von bis zu 2 Mrd. Euro jährlich in den Ausbau der Kinderbetreuung zu investieren;
• den Ausbau echter Ganztagsschulen konsequent fortzusetzen und darüber hinaus insbesondere für Alleinerziehende Möglichkeiten der Ferienbetreuung sicherzustellen
• flexiblere Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten auch außerhalb der regulären Betreuungszeiten (abends oder am Wochenende), um die Vereinbarkeit der Kindererziehung auch mit atypischen Arbeitszeiten (Schicht-, Nacht-, Wochenendarbeit) bzw. entsprechende Unterstützung in Ausnahmesituationen zu gewährleisten;
• konsequente Schritte zur vollständigen Beitragsfreiheit der Kinderbetreuung als umfassende Entlastung auch von Alleinerziehenden.

Zur Umsetzung fordern wir die Bundesregierung auf, Gespräche mit Ländern und Kommunen zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote aufzunehmen und verbindliche Angebote für substanzielle Finanzierungsbeiträge des Bundes zu unterbreiten. Zusätzliche Belastungen für die Kommunen sind zu vermeiden. Konkret fordern wir die von der Bundesregierung für das unsinnige „Betreuungsgeld“ vorgesehenen Mitteln stattdessen für den Ausbau der Kinderbetreuung einzusetzen. Darüber hinaus muss ein signifikanter Anteil der vom Bund zusätzlich in Aussicht gestellten Bildungsausgaben in den Ausbau der vorschulischen und ganztagsschulischen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur investiert werden.

Handlungsfeld „Arbeitsvermittlung und gute Arbeit“
2.Spezialisiertes Fallmanagement für Alleinerziehende und Eltern-Kind-Zentren vor Ort
Alleinerziehende haben oft besondere Hürden zu überwinden, um Arbeit zu finden. Neben einer ausreichenden Zahl an Betreuungsplätzen und einem Mentalitätswandel bei vielen Arbeitgebern sind Alleinerziehende vor allem auch auf eine spezialisierte Arbeitsberatung und -vermittlung angewiesen, die auf ihre spezifischen, individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, eng mit anderen Angeboten und Institutionen vor Ort zusammenarbeitet und auch die Vermittlung einer verlässlichen Kinderbetreuung umfasst.

Deshalb fordern wir:
• eine spezialisierte Betreuung von Alleinerziehenden durch entsprechend geschulte Fallmanagerinnen und Fallmanager in den Arbeitsagenturen, die sich an der individuellen Lebenssituation und den jeweiligen Bedürfnissen der Alleinerziehenden orientieren und besser mit Betreuungseinrichtungen, den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderen Hilfesystemen zusammenarbeiten, sodass alle Angebote vor Ort lückenlos und wirksam ineinander greifen;
• eine deutliche Verbesserung der Betreuungsrelation zwischen Fallmanagerinnen und Fallmanagern einerseits und betreuten Alleinerziehenden andererseits, um mehr zeitliche Ressourcen für eine intensivere Beratung und Betreuung sicherzustellen. Dazu ist eine Aufstockung des Personals in den Jobcentern und Arbeitsagenturen notwendig;
• dass mit jedem Arbeits- oder Qualifizierungsangebot ein passendes, bedarfsgerechtes Angebot zur Kinderbetreuung verbunden wird;
• den Ausbau von Kindertagesstätten zu Eltern-Kind-Zentren – als Regelangebot an jedem Ort. Diese Einrichtungen bieten neben einer qualitativen Kinderbetreuung umfassende Hilfen und niedrigschwellige Beratungsangebote „aus einer Hand“. Davon profitieren gerade auch Alleinerziehende, denen eine passgenaue und wirkungsvolle Unterstützung zur Verfügung gestellt wird.

3. Existenzsichernde Löhne
Erwerbstätige Alleinerziehende stehen häufig alleine in der Verantwortung, ein Existenz sicherndes Einkommen für sich und ihre Kinder zu erzielen. Existenzsichernde Löhne sind daher gerade für Alleinerziehende besonders wichtig. Faire Löhne bedeuten außerdem bessere Chancen auf eine existenzsichernde Alterssicherung.
Da 90 Prozent der Alleinerziehenden Frauen sind, sind sie häufig auch von den immer noch bestehenden Geschlechterungerechtigkeiten im Erwerbsleben betroffen, insbesondere von der fehlenden Entgeltgleichheit. Noch immer verdienen Frauen im Schnitt 23 Prozent weniger als Männer.
Deshalb fordern wir:
• gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit durch verbindliche gesetzliche Regelungen;
• einen flächendeckenden, allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn und vereinfachte Möglichkeiten, Tarifverträge allgemeinverbindlich werden zu lassen.

4. Zeit für Kinder – Flexibilität im Job
Alleinerziehende dürfen nicht in die Mühlen zwischen Anforderungen des Arbeitgebers und Bedürfnissen ihrer Kinder geraten. Zeitflexibilität im Beruf hat für sie eine größere Bedeutung als für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zu echter Flexibilität gehören nicht nur entsprechende Teilzeitansprüche, sondern auch echte Wiederaufstockungsrechte, damit die Teilzeit nicht zur Falle wird.

Deshalb fordern wir:
• einen Rechtsanspruch auf Wiederaufstockung nach Reduktion der Arbeitszeit wegen Kinderbetreuung;
• die Absenkung bestehender Schwellen zur flexibleren Inanspruchnahme von Teilzeitansprüchen auch in kleineren Betrieben und Unternehmen;
• Maßnahmen zur wirksamen Durchsetzung des im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankerten Diskriminierungsverbots, insbesondere auch um Lohngleichheit für Beschäftigte in Teilzeit sicherzustellen;
• sicherzustellen, dass die zeitlichen Bedürfnisse von Teilzeitbeschäftigten bei der Gestaltung von betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen berücksichtigt werden und die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung auch Teilzeitbeschäftigten uneingeschränkt offen steht.
Klar ist aber auch: Wir können nicht alles per Gesetz regeln. Wir brauchen auch einen Bewusstseinswandel in der Arbeitswelt.
Handlungsfeld „Bildung und Qualifizierung“

5. Teilzeit-Ausbildung und nachholende Qualifizierung
Mehr als ein Viertel der Alleinerziehenden und über die Hälfte der alleinerziehenden Arbeitslosen haben keinen beruflichen Abschluss. Bei jungen Müttern unter 25 Jahren beträgt der Anteil ohne Berufsabschluss sogar bis zu 70 Prozent. Mit fehlender Qualifikation erhöht sich das Risiko von Armut und Langzeitarbeitslosigkeit.
Gering qualifizierte Alleinerziehende brauchen gute Bildungs- und Qualifizierungsangebote, die auf ihre Lebenswirklichkeit zugeschnitten sind. Dazu gehören auch Ausbildungsangebote in Teilzeitform sowie finanzielle Sicherheiten während der Ausbildung.

Deshalb fordern wir:
• mehr Ausbildungsangebote in Teilzeitform für Mütter und Väter, die Kinder betreuen und keine Ausbildung haben. Hierzu wollen wir geeignete Anreizmodelle für Betriebe entwickeln und geeignete Instrumente zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Teilzeitausbildung prüfen und entwickeln. Für junge Eltern, die innerhalb der ersten drei Jahre nach der Schule keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, wollen wir einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitausbildung durch staatliche Förderung einführen. Auch für Eltern, die sich bereits in Ausbildung befinden, müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die Ausbildung in Teilzeit fort zu setzen.
• ein Angebot zur Anpassungsqualifizierung für das aktuelle Niveau der beruflichen Ausbildung, wenn sich das Berufsbild des erlernten Berufes verändert hat;

• einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Überprüfung des individuellen Qualifizierungsbedarfs, die wohnortnah durch die Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit regionalen Weiterbildungsnetzwerken angeboten wird;
• einen Rechtsanspruch auf das geförderte Nachholen eines Schulabschlusses, was im Falle von Kindererziehung auch in Teilzeitform möglich sein muss;
• die Weiterentwicklung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), sodass die Ausbildungsförderung den Bedürfnissen Alleinerziehender besser gerecht wird und auch die Möglichkeit des Teilzeitstudiums zulässt. Neben der grundsätzlichen Öffnung des BAföG für die Förderfähigkeit des Teilzeitstudiums gehören dazu auch die Anhebung der förderrechtlichen Altersgrenze sowie eine deutliche Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags. Außerdem wollen wir die Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien ausweiten;
• ein Investitionsprogramm zum Ausbau der Kinderbetreuung an Hochschulen, wovon sowohl alleinerziehende Studierende als auch alleinerziehende Beschäftigte der Hochschulen besonders profitieren würden.

Handlungsfeld „gezielte finanzielle Unterstützung“
6. Weiterentwicklung des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag ist eine zielgenaue Maßnahme für Geringverdienende. Er dient dazu, dass Kinder von Eltern mit geringem Erwerbseinkommen nicht in die Bedürftigkeit abrutschen. Unser Ziel ist es, den Kinderzuschlag so weiterzuentwickeln und auszuweiten, dass deutlich mehr Kinder zusätzlich aus der Armutsfalle geholt und insbesondere auch Alleinerziehende besser erreicht werden.

Deshalb fordern wir:
• die Absenkung der Mindesteinkommensgrenze und den Verzicht auf die Höchsteinkommensgrenze: Damit würde der Kinderzuschlag nach unten und oben weiter geöffnet. Die Öffnung nach unten hilft Familien, die bisher in sogenannter verdeckter Armut leben. Mit der Öffnung nach oben wird ein lineares Auslaufen der Förderung gewährleistet und ein abrupter Abbruch der Förderung vermieden;
• die Reduzierung der Anrechnungsquote von Nichterwerbseinkommen (z.B. Kindesunterhalt), die Einführung einer Altersstaffelung und die Verbesserung des Wahlrechts zwischen Kinderzuschlag/Wohngeld einerseits und Grundsicherung andererseits.
• die jährliche Fortschreibung des Kinderzuschlags nach Maßgabe der Entwicklung der Regelsätze;

7. Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschusses
Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Alleinerziehende, wenn Unterhaltszahlungen für das Kind vom anderen Elternteil ausbleiben. Derzeit wird der Unterhaltsvorschuss für maximal sechs Jahre und höchstens bis zum 12. Geburtstag des Kindes geleistet. Wir wollen die Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern dadurch verbessern, dass wir diese Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss flexibler gestalten.

Deshalb fordern wir:
• eine Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschusses, bei der die maximale Bezugsdauer verlängert und die Altersgrenze von derzeit 12 Jahren angehoben wird;
• Maßnahmen zur effektiveren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowie zur wirksameren Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen aufgrund ausgebliebener Unterhaltszahlungen, auch um zusätzliche Belastungen für die Kommunen zu vermeiden.

8. Weiterentwicklung der Familienförderung
Wir wollen das System der Familienförderung weiterentwickeln und konsequent an dem Prinzip ausrichten, dass dem Staat jedes Kind gleich viel wert ist. Außerdem wollen wir das Einkommensteuerrecht geschlechtergerecht weiterentwickeln.

Deshalb fordern wir:
• die Umstellung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten auf einen Abzug von der Steuerschuld, damit auch Alleinerziehende, die nur geringe Steuern zahlen, stärker von der Förderung profitieren. Unabhängig davon bleibt die vollständige Gebührenfreiheit der Kinderbetreuung unser Ziel;
• die Unterstützung von Familien mit niedrigem Einkommen, haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.


Alleinerziehende nicht alleine lassen

Alleinerziehende brauchen nicht nur politische Erklärungen, sondern tatsächliche Unterstützung im Alltag, aus der unmittelbaren Umgebung in der sie leben, von den Unternehmen und Betrieben, in denen sie arbeiten – und von der Politik.

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat keinen gesellschaftspolitischen Gestaltungsanspruch. Ihr Programm erschöpft sich in einer klientelorientierten Steuerpolitik, die die ohnehin Privilegierten in unserer Gesellschaft beschenkt und der öffentlichen Hand die finanziellen Spielräume entzieht, die Bund, Länder und Kommunen brauchen, um unsere Gesellschaft gerechter und lebenswerter zu machen und konkrete Verbesserungen für die Menschen umzusetzen.

Für uns ist klar: Politik muss sich nach der Lebenswirklichkeit richten. Politik muss gute Gesetze und gute Rahmenbedingungen für die Lebenswirklichkeit schaffen und nicht umgekehrt. Alleinerziehende haben mehr Sorgen und Ängste vor Arbeitslosigkeit, Armut und Einsamkeit als andere. Wir wollen sie nicht alleine lassen. Kein Kind, keine Familie darf zurück bleiben.

 

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