Feier zu 25 Jahre Erweiterung des Artikels 3 des Grundgesetzes

Veröffentlicht am 10.11.2019 in Veranstaltungen
 

Bereits 1949 konnten die „Mütter des Grundgesetzes“ Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Grundgesetz verankern.

Da die praktische Umsetzung wenig Fortschritt gemacht hatte, initiierte eine parteiübergreifende Allianz von Frauen die Ergänzung des Artikels 3, der 1994 beschlossen wurde:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Geleichberechtigung von Frauen und Männern“.

Zur 25-Jahr-Feier und zur Bestandsaufnahme ludt die AsF Ostalb in den

Oberkochener Mühlensaal.

 

 

 

In einem Video-Grußwort betonte die

AsF-Bundesvorsitzenden Maria Noichl

die Notwendigkeit, dass der Staat die

Umsetzung der Gleichberechtigung

auch finanziell unterstützt.

 

 

 

 

 

Leni Breymaier zeichnete den langen Weg der angestrebten Gleichstellung von der Einführung der Wahlberechtigung für Frauen vor 100 Jahren, über den Artikel 3 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ 1949, das Recht auf Arbeit für Frauen 1977 und die erwähnte Ergänzung 1994 nach.

 

 

Da Prof. Dr. Hertha Däubler-Gmelin krankheitsbedingt abgesagt hatte, warfen Leni Breymaier, Andrea Schiele (AsF-Landesvorsitzende) und Laura Weber (Juso-Kreisvorsitzende) in einer Talkrunde einen Blick auf Gegenwart und Zukunft.

 

Noch immer seien Frauen in allen Bereichen von Politik und Wirtschaft in gehobenen Positionen unterrepräsentiert, stellten alle drei unisono fest. Es bleibe noch viel zu tun.

Laura Weber unterstrich: Solange es keine vollständige Gleichberechtigung gebe, seien

Feminismus und Quote notwendig.

 

„Just Clarinets“, ein sechsköpfiges Klarinetten-Ensemble

umrahmte die Feier mit einfühlsamen und lebhaften Stücken.

 

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