AfA will gesetzliche Verbesserungen

Veröffentlicht am 14.06.2019 in Arbeitsgemeinschaften
 

Die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Ostalb hat sich in ihrer jüngsten Vorstandssitzung mit Anträgen zum Berufsausbildungsgesetz (BBiG) und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beschäftigt.

Da auf Bundesebene die Novellierung der Normen ansteht, wollen die Vorstandsmitglieder über den AfA-Landesverband und die SPD-Bundestagsabgeordneten Einfluss auf die Gesetzgebungsvorhaben der großen Koalition nehmen. Unter andrem fordert die AfA, dass Leiharbeit eine zeitliche Höchstgrenze erhält, es einen Flexibilitätszuschlag für diese Beschäftigungsverhältnisse gibt und es eine gesetzliche Mitbestimmung von Betriebsräten bei der Vergabe von Werkverträgen zukünftig geben soll. Mit Blick auf die Reform der Berufsausbildung fordern die Sozialdemokraten weiter eine Ausbeutung von Jugendlichen in Ausbildung zu verhindern, auch durch eine tarifliche Regelung der Mindestausbildungsvergütung, die im Gesetz festgeschrieben werden soll.

Die AfA wird in den kommenden Monaten außerdem gezielt das Gespräch gerade auch über diese Themen mit den Arbeitnehmervertretungen in den Unternehmen und Betrieben in der Region suchen. „Die Arbeitswelt steht vor großen Veränderungen und einzelne Branchen sind in ganz unterschiedlicher Weise betroffen. Darauf wollen wir im anstehenden Arbeitsjahr inhaltlich ein Auge werfen, ebenso wie auf die Entwicklung der Industriebetriebe in der Region“, so Vorsitzender Daniel Sauerbeck. Auch die Sektoren der Daseinsvorsorge werden die AfA weiter beschäftigen. Man wolle sich mit den Kolleginnen und Kollegen der Kreiskliniken austauschen und auf Entwicklungen aufmerksam machen, die gegen eine gute Gesundheitsversorgung hinauslaufen.

 

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