Anonymisierte Kennzeichnung für Einsatzanzüge der Polizei

Veröffentlicht am 30.11.2010 in Anträge
 

Die SPD fordert bei Demonstrationen und ähnlichen Großveranstaltungen die Einführung einer individualisierten anonymisierten Kennzeichnung von Polizisten auf deren Einsatzanzügen. Dies soll durch eine Verankerung im Polizeigesetz Baden-Württemberg geschaffen werden.

Begründung:
Auch wenn es in Deutschland keine systematische Polizeigewalt gibt, so gibt es dennoch ein strukturelles Problem, da Vorwürfen gegen die Polizei oft nicht umfassend nachgegangen wird. Verfahren scheiterten teilweise schon daran, dass die Polizisten, die strafbare Handlungen begangen haben, nicht identifiziert werden können. Durch eine individualisierte anonymisierte Kennzeichnung soll eine leichtere Erkennbarkeit der Polizisten im Falle einer Beschwerde sichergestellt und das Vertrauen in die Polizei gestärkt werden. Gerade die Vorfälle um Stuttgart 21 und die Demonstrationen gegen die Atompolitik haben gezeigt, dass es Menschenrechtsverletzungen auch in Deutschland gibt. Die Polizei muss ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachkommen. Es geht nicht darum, die Beamtinnen und Beamten unter Generalsverdacht zu stellen, vielmehr geht es darum bei Großeinsätzen der Polizei Verfehlungen und Menschrechtsverletzungen ahnden zu können.

 

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